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Vorbeugender Brandschutz Wie Sie sich vor Brände und den Folgen schützen Die Zahl der Wohnungsbrände steigt von Jahr zu Jahr. Meist sind Unachtsamkeit und mangelnde Kenntnisse der Brandgefahren die Ursachen. So erfordert beispielsweise der Umgang mit offenem Feuer besondere Vorsichtsmaßnahmen und in der Umgebung brennbarer Abfälle, Holzspäne, ver-schütteter oder in offenen Gefäßen aufbewahrter Reinigungs- und Lösungsmittel ist höchste Vorsicht geboten. Vorkehrungen zur Brandverhütung Ordnung und Sauberkeit, besonders in Arbeits-räumen, sind wesentliche Voraussetzung für die Brandsicherheit. Streichhölzer und Feuerzeuge gehören nicht in Kin-derhand und dürfen daher für die Kleinen nicht er-reichbar sein. Auf Dachböden, Scheunen, Abstellräumen und Kel-lern sollten grundsätzlich keine Kerzen verwendet werden. Wenn notwendig z.B. bei Störungen der Elektroanlage sind Taschenlampen zu verwenden. Gasanlagen und die dazugehörigen Leitungen dürfen nur von sachkundigen Betrieben installiert werden. Flüssiggasbehälter dürfen nicht in Kellerräumen, Treppenhäusern, etc. aufgestellt werden und sind vor Wärmeeinwirkung zu schützen. Nach jedem Wechsel der Flüssiggasflasche ist eine Dichtheitsprobe mit Prüfspray oder Seifenwasser durchzuführen. Es sollten nur Elektrogeräte mit gültigen Prüfzeichen verwenden und nur vom Fachmann reparieren lassen. Die Verwendung von Wärmegeräten mit offenen Heiz-spiralen ist grundsätzlich verboten. Verlängerungskabel müssen Wärme an die Umge-bung abgeben können. Werden sie unter Teppichen verlegt oder bleiben während des Betriebs auf einer Kabeltrommel aufgespult, kann es zu einem Wärme-stau und damit zum Brand kommen. Beschädigte Verlängerungskabel nicht weiter verwenden. Durch vorbeugenden Brandschutz lässt sich das Ent-stehen bzw. die Ausbreitung eines Brandes verhindern. Dazu zu sind Kenntnisse über baulichen Brandschutz, ortsfeste Brandschutzeinrichtungen und allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen notwendig. Als bauliche Brandschutzeinrichtungen werden bau-technische Maßnahmen bezeichnet, durch die ein Brand über einen bestimmten Zeitraum innerhalb eines Gebäudeteiles begrenzt und das Übergreifen des Brandes auf benachbarte Bauwerksteile während dieser Zeit verhindert wird. Sie sind durch die jewei-ligen Bauordnungen vorgegeben und umfassen brandbeständige Baumaterialien, Brandschutztüren, Brandschutzklappen, Brandabschottungen, Flucht-wege, Notausgänge u.v.m. Materialien, die für tra-gende Bauteile verwendet werden, sollten einem Brand ein bis drei Stunden standhalten können. Gebäude werden z. B. durch feuerfeste Wände, Dek-ken und Zwischenwände unterteilt, um die Ausbrei-tung eines Brandes zu verhindern. Aufzugsschächte, Treppenhäuser und Schächte in öffentlichen Gebäu-den müssen durch solche Brandwände isoliert sein, da sie wie ein Kamin und brandfördernd wirken. Eine besonders wichtige Funktion des baulichen Brand-schutzes ist das Verhindern von Brand- und Rauch-ausbreitung in waagrechter und besonders in senk-rechter Richtung, da sich ein Brand infolge der Ther-mik am schnellsten nach oben ausbreitet. Ortsfeste Brandschutzeinrichtungen werden einge-setzt, um bei hoher Brandgefährdung das Brandrisiko klein zu halten. Der Einbau ortsfester Brandschutz-einrichtungen, dazu zählen: Brandmeldeeinrichtungen, automatische Löschan-lagen, Rauch und Wärmeabzugsanlagen, Einrich-tungen zur automatischen Brandabschnittsbildung, Anlagen zum Schutz gegen unbeabsichtigte Zün-dung, Einrichtungen zur Sicherung der Flucht und Unterstützung des Feuerwehreinsatzes etc. wird meist von der Behörde aufgetragen. Einige Maß-nahmen sollten jedoch auch im eigenen Interesse erfolgen besonders in brandgefärdeten Bereichen wie z.B. in bewohnten Dachgeschossen, Kellern, die als Brennstofflager benutzt werden, Werkstätten etc.
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