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Gesetzliche Vorschriften

Können alte defekte Feuerlöscher explodieren?

Diese Frage beantwortet der Kurzfilm bei

YouTube mit dem Artikel: Feuerlöscher kurz vor der Verschrottung. http://www.youtube.com/watch?v=--d0gZgmME0

Die DIN 14 406

In der DIN sind die Prüfintervalle und die Art und Weise der Feuerlöscherprüfung definiert. Der größmögliche Prüfintervall beträgt 24 Monate. Innerhalb dieses Zeitraums muß jeder Feuerlöscher überprüft, bzw. gewartet werden. Sonderregelungen gibt es natürlich auch. So ist der Wartungsintervall bei bestimmten Gefahrklassen auf 12 Monate reduziert. So zum Beispiel bei der GGVS ( Gefahrgutverordnung Straße), bei Bussen, fliegende Bauten und anderen speziellen Einsatzbereichen. Im privaten Bereich gilt allerdings immer 24 Monate.

 

 Die ZH 1 / 201

Die ZH 1 / 201 ist die Vorschrift zur Ausrüstung von Arbeitsplätzen mit Handfeuerlöschgeräten. Diese ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand e.V. (BAGUV), dem Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI), dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und dem Verband der Sachversicherer (VDS) erstellt worden.

Die UVV / VBG 125

Am 01.April 1995 trat die neue Unfallverhütungsvorschrift ( UVV ) Sicherheits- und Gesundheitsschutz- kennzeichnung am Arbeitsplatz ( VBG 125 ) in Kraft.

Ab dem 01.04.95 sind für die Brandschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz Symbolschilder zu verwenden. Alle Betriebe, für die keine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben wird oder ist, müssen ab dem 01.04.95 ihre Rettungs- und Brandschutzkennzeichnung langnachleuchtend ausführen


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