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Fahranfänger Null-Promille

Der Gesetzgeber plant ein Verbot für Führerschein-neulinge bis 25 Jahre, während der Probezeit ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Alkohol zu fahren. Damit wird den alarmierend hohen Unfallzahlen die-ser Altersgruppe Rechnung getragen. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hatte bereits 1999 ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger während der Probe-zeit gefordert.

Bußgeldkataloges wird geändert

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder hat ein Entwurf zur Erneuerung des Buß-geldkataloges erarbeitet. Vorrangiges Ziel der Ände-rung ist es, höhere Bußgelder und Fahrverbote bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alko-hol- und Drogenfahrten aussprechen zu können. Die Rechtsfolgen bei Nichteinhalten des Sicherheits-abstandes war bereits zum 01.Mai 2006 erhöht wor-den.

In dieser Gestaltung wird auch eine Verdoppelung des gesetzlichen Höchstrahmens für Ordnungswid-rigkeiten auf 2.000 Euro, für Alkohol- und Drogenver-stöße auf 3.000 Euro gefordert. Dieser Vorschlag lässt befürchten, dass nicht nur einzelne Änderungen des Bußgeldkataloges für schwere Verkehrsverfehlungen vorgenommen werden, sondern eine generelle Erhö-hung des Sanktionsniveaus bevorsteht, da seit Ein-führung des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges 1990 keine inflationsbedingte Anhebung aller Buß-geldsätze stattfand. Der 45. Deutsche Verkehrs-gerichtstag wird sich Ende Januar 2007 mit diesen Themen eingehend befassen.


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