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Vorbeugend für das Löschen eines Brandes - und zur Rettung von Personen - sollen in jedem Stockwerk bzw. jedem größeren Arbeitsraum Handfeuerlöscher griffbereit vorhanden sein. Es handelt sich bei Handfeuerlöschern um Lebensrettungsgeräte und diese müssen auch dann vorhanden sein, wenn die Räumlichkeiten als Bausubstandsschutz über eine Sprinkleranlage verfügt. Die Anzahl und Art der Löschmitteleinheiten ist abhängig von Grundfläche, der Brandgefährdung und von den brennbaren Materialien. Die Feuerlöscher müssen jederzeit in gebrauchsfähigem Zustand sein. Der Zugang zu Feuerlöschgeräten darf auf keinem Fall durch Gegenstände verstellt sein. Handfeuerlöscher sind mindestens alle zwei Jahre durch Sachkundige zu überprüfen und mit einem Prüfnachweis zu versehen. In jedem Betrieb muss eine ausreichende Zahl von Personen mit der Handhabung von Feuerlöschern vertraut gemacht werden. Es wird empfohlen, von Zeit zu Zeit Löschübungen abzuhalten, um die praktische Handhabung der Feuerlöscher zu üben. Hierzu lohnt es sich, evtl. auch die örtliche Feuerwehr anzusprechen.
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